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Achtung, derzeit haben Sie die Wahl, sich zwischen 3 unterschiedlichen Bioalkoholbrenner-Systemen zu entscheiden:

System Nr. 1 - - - Grenzwertüberschreitung

Folgende gesetzliche Regelungen werden dabei ignoriert:

1. Beschlüsse des Sachverständigenausschusses Feuerungsanlagen im DIBT
2. Feuerungsverordnung (BayFeuV)
3. Muster-Feuerungsverodnung (MFeuVO)
4. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen

Diese Vorschriften (siehe nebenstehendes Dokument) besagen folgendes :

1. Der Verbrauch von 0,5 L Brennstoffmenge pro Stunde darf nicht überschritten werden
2. Der Kamin darf nicht fest mit dem Baukörper verbunden sein.
3. Beim Betrieb darf ein max. CO²-Gehalt in der Raumluft von 5000 ppm nicht überschritten werden.
4. Bei wandhängendem oder wandstehendem Aufbau des Kamins darf eine Wandtemperatur von 85°C nicht überschritten werden.

Vorteileniedriger Preis (Fertigung meist in Osteuropa)
Nachteile

Aufgrund dessen, daß die o. g. gesetzl. Vorschriften z. T. eklatant mißachtet werden, fallen all diese Brenner beim TÜV -Test durch.

Verlust des Versicherungsschutzes aufgrund der unzulässig hohen Flamme und des dadurch bedingt erhöhten Verbrauchs bzw. CO²-Wertes

Wichtig zu wissen: als Betreiber haften Sie für evtl. Schäden. Lassen Sie sich hier nichts von irgendwelchen Firmen vormachen.

Achtung: Auch einzelne sehr teure Brenner aus Übersee und auch aus Inlandsfertigung fallen unter diese Kategorie

Achtung:

 

Viele Anbieter werben mit "Genehmigungsfrei". Dies ist oft nicht richtig. Ein entsprechendes Prüfzeugnis, als Beweis für eine erfolgreiche, komplette feuertechnische Prüfung (6 Seiten) kann Ihnen in der Regel nicht vorgelegt werden.
Der TÜV-Süd, München, Ridlerstr. 65 Abteilung Feuerungs- u. Wärmetechnik
Dipl.-Ing. Dirk Weisgerber - Tel.089 5190 3256 - bestätigt Ihnen gerne unsere Aussagen

 

 

 

 

System Nr. 2 - - - Ausstattung und Qualität ungenügend
Vorteile

niedriger Preis, die oben genannten Vorschriften werden eingehalten

Nachteile

 

absolut ungenügendes Feuerbild, da nur sehr kleines Flammenbild möglich

fehlende Funktionen bzw. nicht funktionierende Bedienelemente (fehlende Schließtechnik)

Bei Brennern mit integrierter Schließtechnik lässt sich die Flamme ab einem Gebrauch von ca. 1 Stunde nicht mehr löschen, wegen ungenügender Technik - Folge: bei erhöhtem Gasdruck, brennt das Feuer trotz Schließtechnik weiter - - - Sie müssen teilweise stundenlang warten bis das Feuer erloschen ist

Flamme lässt sich nicht mittig einstellen, wichtig z. B. bei Zugluft - dadurch bedingt hängt die Flamme unschön in der Ecke

 

AchtungIm Flashfilm rechts sehen Sie das ungenügende, weil viel zu niedrige Feuerbild und die mangelhafte Schließtechnik

 

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Zum Start des Films (System Nr. 2) klicken Sie bitte auf das Bild

 

System Nr. 3 - - - Powerflame-System® - TÜV-geprüft

Vorteile

gerechter Preis und komfortable und einfach zu handhabende Bedienung

Bestes Feuerbild

Schließtechnik funktioniert bestens

Regulierbares Feuer - dadurch lässt sich der Verbrauch und die Heizwirkung nach Ihren Wünschen einstellen

Heizwirkung: 3,5 Kw/h - ausreichend für ca. 45m² Wohnfläche (Ideal für Übergangszeiten, Wintergarten, für überall wo Wärme erwünscht wird)

Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (ganz oben genannt)

Kein anderer Hersteller kann unser TÜV-Zertifikat vorweisen

Genehmigungsfrei - keine zusätzliche Genehmigung vom Kaminkehrer oder Vermieter erforderlich

Nachteile keine

Zum Start des Kamine-Tests bitte auf das Bild klicken - bitte beachten Sie dabei unser Powerflame-System, integriert im Kaminmodell Quattro, am Ende des Films

 

Unser Powerflame-System® ist derzeit in Punkto Sicherheit konkurrenzlos. Kein anderes System wurde bisher vom TÜV Süd München als sicher und unbedenklich eingestuft.
Deshalb ist der Betrieb unseres Powerflame-Systems® auch vollkommen genehmigungsfrei.

Diese Genehmigungsfreiheit wird ebenfalls auch von x-beliebigen Firmen angeboten. Jedoch bezieht sich diese Falschaussage ausschließlich auf den Umstand, dass deren Kamin nicht fest mit dem Baukörper verbunden ist und dementsprechend nicht den Vorschriften der Feuerstättenverordnung unterliegt.

Dass jedoch auch die folgenden Vorschriften:
1. Beschlüsse des Sachverständigenausschusses Feuerungsanlagen im DIBT
2. Feuerungsverordnung
3. Muster-Feuerungsverodnung (MFeuVO)
4. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen

eingehalten werden müssen, damit der Kamin letztendlich nicht zu einem Sicherheitsrisiko wird und tatsächlich erst dann genehmigungsfrei ist wenn diese Vorschriften eingehalten werden, wird fahrlässig verschwiegen.

Die Gründe liegen auf der Hand: der schnelle Umsatz mit billig hergestellter, unsicherer Ware, nicht nur aus Osteuropa, sondern leider auch aus Inlandsfertigung.

--- Lassen Sie sich hier nichts vormachen --- Teilweise werben solche Anbieter sogar mit "TÜV".

Ein entsprechendes Prüfzeugnis, als Beweis für eine erfolgreiche, komplette feuertechnische Prüfung (6 Seiten) kann Ihnen dann jedoch nicht vorgelegt werden.
Der TÜV-Süd, München, Ridlerstr. 65 Abteilung Feuerungs- u. Wärmetechnik - Dipl.Ing. Dirk Weisgerber - Tel.089-5190 3256 bestätigt Ihnen gerne unsere Aussagen

Unsere Produkte haben etliche TÜV-Prüfungen mit Erfolg abgelegt.

Welcher Wiederverkäufer oder Importeur kann Ihnen unser TÜV-Zertifikat z. B. als Kopie vorlegen?

 

Aus aktuellem Anlaß sollten Sie sich den folgenden Bericht ansehen:

Eine allgemeine Warnung vor Produkten mit gefälschten TÜV, GS und CE-Zeichen - mit einem Klick auf diese Zeile kommen Sie zum Bericht

 

Unser komplettes, aktuelles Angebot, Fragen und Antworten finden Sie mit einem Klick hier: www.kamin-design.com


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